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Die beiden um 1892 entstandenen, dreigeschossigen Mietetagenhäuser sprengen in Größe und Gestalt den Rahmen in der ansonsten eher zurückhaltend angelegten Straßenflucht.
Lebhafte identische Klinkerfassaden im Stil der Neurenaissance mit zahlreichen schmückenden Details; die Farbigkeit der Materialmischung von Ziegel und Haustein wird durch polychrome Musterverbände in den Giebeln ornamental unterstrichen. Die Einfriedungen in Ziegel und dekorativem Gitterwerk sind erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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