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1828 wurde der Darmstädter Friedhof vom Kapellplatz auf die "Bessunger Kaut" verlegt, eine Sandwüste am südlichen Stadtrand, neben der Verbindungsstraße nach Nieder-Ramstadt. Seit Einweihung des Waldfriedhofes 1914 wurde der Darmstädter Friedhof zum sogenannten Alten Friedhof.
Die Erhaltung des Alten Friedhofs als Sachgesamtheit liegt - aus künstlerischen und Gründen - im öffentlichen Interesse. Zum Ensemble gehören neben den geschichtlich und baukünstlerisch wertvollen Gräbern auch die Bruchsteinmauer mit Sandsteinabdeckung und die 1860 gebaute Friedhofskapelle mit Leichenhalle sowie zahlreiche Grabsteine, Grabstätten mit Einfriedung sowie einige Mausoleen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |