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Um 1907 entwarf der Architekt Caspar Lennartz dieses große Grabmal mit vergittertem Türdurchbruch. Zu den auffälligen Details gehören das reich verzierte Gitter, die beiden gestalteten Bronzereliefs über den Namenstafeln und die Kapitelle. Das Grab ist neu belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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