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Die gründerzeitliche Grabanlage, heute von den Priestern des Deutschen Ordens belegt, erinnert in ihrer Form an eine neugotische Grabkapelle mit Maßwerk, Stabwerk und Wappen. Auch die Einfriedung ist neugotisch verziert. Die aufwendige Sandsteinarbeit ist weder signiert, noch ist der Steinmetz bekannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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