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Der Grabstein stand ursprünglich auf dem ehemaligen Friedhof auf dem Kapellplatz, er stammt also aus der Zeit vor 1828. Es ist ein einfacher Tafelstein mit symbolischem Lorbeerkranz, Helm und gekreuzten Schwertern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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