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Johann Baptist Scholl d.J. schuf das Halbrelief eines Engels mit Lorbeerkranz im Jahre 1835. Das Grabmal ist klassizistisch schlicht gehalten und steht auf einem Sockel, in den die Namenstafeln eingelassen sind. Zum Stein gehört wie bei fast allen Grabmälern aus dieser Zeit auch der Schmiedeeisenzaun aus den für den Klassizismus typischen, schlichten Vierkantstäben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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