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Die beiden Grabmale wurden vom ehemaligen Friedhof auf dem Kapellplatz hierher versetzt. Der Grabstein des Leibarztes Hert stammt aus dem Jahre 1731, die Säule mit aufgesetzter Urne vom Grab des Juristen Höpfner wurde 1797 geschaffen. Sie ist außergewöhnlich reich verziert, mit Lorbeerranken, Bändern, einem stilisierten Wappen und Tuch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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