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Drei Sandsteingrabmäler von Johann Baptist Scholl d. J., aus der Zeit zwischen 1852 und 1878, und drei Gußeisenkreuze von aufgegebenen Grabstätten auf dem Alten Friedhof, wurden auf das Rondell versetzt, als Zeugnisse der Grabkunst des Klassizismus. Typisch für Scholl sind die geometrischen Umrandungen und das aufgesetzte, verzierte Kreuz auf den Steinen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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