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Seinem Vater, dem Hofbildhauer Johann Baptist Scholl d. Ä. (1784-1854), setzte Johann Baptist Scholl d. J. ein Grabmal aus gelbem Sandstein. Das Werk ist typisch für die Arbeit des Hofbildhauers, der ebenfalls hier ruht. Es handelt sich um einen nach oben zulaufenden, freistehenden Stein mit Kreuz und weißem Marmormedaillon.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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