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Giebelständiges Wohnhaus unmittelbar westlich des Pfarrhausgartens. Zweigeschossig errichtet, mit aufgeschobenem Satteldach. Das Fachwerk traufseitig im Erdgeschoss massiv erneuert, sonst konstruktiv mit wenigen Schmuckmotiven. Mann-Konfiguration, die Obergeschossschwelle profiliert, an der Giebelseite in den Brüstungsfeldern teilweise Feuerbockmotive, im Spitzgiebel große Andreaskreuze. Das Wohnhaus dürfte um 1750 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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