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Das Grab des Bildhauers und Mitgliedes der Künstlerkolonie Ludwig Habich ist vergleichsweise bescheiden. Es besteht aus einem schlichten Tafelstein mit unauffälligen Metallbuchstaben. Der Stein hat wegen Ludwig Habichs Werk als Bildhauer des Jugendstils Bedeutung. Der ursprüngliche, von Habich selbst Anfang der dreißiger Jahre mit Bronzeportraits gestaltete Grabstein wurde 1944 zerstört, die Bronzeportraits 1945 gestohlen. Der heutige Grabstein stammt von 1949.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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