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Auffälligster Schmuck des blockförmigen Grabsteines sind die vier Akroterien auf den oberen Ecken und die Urne auf dem Stein. Beide Details sind typisch für die klassizistische Ursprungszeit des Steines. Er stammt aus dem Jahr 1840.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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