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Stark erneuerte Hofanlage, ursprünglich mit zwei rechtwinklig aneinandergebauten Fachwerkwohnhäuser, heute nur noch der vordere, giebelständige Bau erhalten. Hier das Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss in einem Fachwerk aus der Zeit um 1700: kräftige Eckständer, profilierte Schwellen und gekrümmte Brüstungsstrebe; giebelseitig Feuerbockmotive. Als Abschluss aufgeschobenes Satteldach. Gegenüber eine ebenfalls giebelständige verputzte Bruchsteinscheune mit Fachwerkkniestock und -giebel, im hinteren Bereich des Hofes ein Backhaus, beide Bauten wohl um 1800. Das Anwesen ist von bau- und ortshistorischer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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