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Das schlicht wirkende klassizistische Grabmal besteht aus einer stilisierten Tempelfront nach antikem Muster, ähnlich einer Ädikula, und wird von zwei neoklassizistischen Säulen flankiert. Das Grabmal, Tafel und Säulen, sind aus dunklem, poliertem Marmor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |