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Der Torbogen gehört zu einem Grab - entwurf des Architekten Caspar Lennartz aus der Zeit um 1907. Er besteht aus Muschelkalksteinen und ist aufwendig bearbeitet. Zu den interessanten Details gehören neben dem Gitter vor allem die beiden Reliefe seitlich des Durchgangs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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