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Das stelenartige Grabmal wurde nach 1828 vom Kapellplatz hierher versetzt. Die abgebrochene Säule aus dunklem Marmor symbolisiert das durch den Tod unterbrochene Menschenleben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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