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Das breitgelagerte Grabmal aus Muschelkalk stammt von 1909. Es ähnelt einem Altarbild und ist in zwei Abschnitte gegliedert. Im unteren Bereich sind drei Namenstafeln eingelassen, darüber befindet sich eine breite Reliefplatte, die eine kniende Frau darstellt. Stilisierter Blütenschmuck aus Stein bekrönt die breite Grabanlage, die stilistisch zwischen dem Spätklassizismus und dem Jugendstil angesiedelt ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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