Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Grabmal der Familie Friedrich liegt in einer Mauerecke. Die Rückwand des eher schlicht gestalteten Grabmales besteht aus einer soliden Wand in Muschelkalk, die lediglich durch ein Muschelkalkrelief des Bildhauers Robert Cauer gestaltet ist. Zur Grabanlage aus dem Jahre 1910 gehört auch die Einfriedung, eine solide, schmucklose Mauer mit einem zentralen, etwa kniehohen, zweiflügligen Tor in der Achse. Der Reiz der axialsymmetrischen Anlage liegt in dem Kontrast zwischen schlichter Form und kleinteiligem Relief.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |