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Das ungewöhnliche Grabmal aus Marmor und mit Bleischrift ist aus künstlerischen Gründen bedeutend. Der Grabstein ähnelt einem dreiteiligen Altarbild und gehört stilistisch in die Zeit zwischen Spätklassizismus und beginnendem Historismus. Die Sandsteinarbeit mit reichem Schmuckdekor orientiert sich am Vorbild der Werke von Johann Baptist Scholl d. Jüngeren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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