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Bescheidenes Tagelöhnerhaus, giebelständig errichtet über quadratischem Grundriss im Jahr 1852. Hohes, massives Sockelgeschoss, darüber ein Fachwerkgeschoss in schlichter, konstruktiver Form. Satteldach. Als schmückende Zutat Rähm und Kehlbalken mit Profilierungen. 1878 wurde ein weiteres Wohnhaus an der Nordseite angefügt.
Das Gebäude ist von baugeschichtlichem, für das Straßenbild aber auch von städtebaulichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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