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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mathildenhöhe
  • Alexandraweg 7
Einfriedung
Flur: 2
Flurstück: 24/1

Die drei miteinander verbundene Wohngebäude umfassende "Häusergruppe Ganß" (Hausnrn. 3, 5, 7) gehörte zu den ersten Bauten im seit 1897 neu erschlossenen Baugebiet Mathildenhöhe. Der stattliche zweieinhalbgeschossige Baukomplex wurde im Jahr 1900 im Auftrag des stadtbekannten Darmstädter Bauunternehmers Wilhelm "Kniestück" Ganß entworfen. Architekt des zum Verkauf angedachten Ensembles war Joseph Maria Olbrich, der hiermit seinen ersten Bau auf dem Areal der Mathildenhöhe verwirklicht hatte. Entgegen der gespiegelten Gestaltung der Hausteile Nr. 3 und 7 entwarf Olbrich für die Einfassung der Grundstücke individuelle Einfriedungen. Während die Bauten im Rahmen der Luftangriffe auf Darmstadt 1944 weitgehend zerstört wurden und auch die Einfriedung des Hauses Nr. 3 heute nicht mehr vorhanden ist, hat sie sich im Bereich der Hausnr. 7 noch weitgehend erhalten. Eine umfassende Sanierung ist in den Jahren 1989/1990 erfolgt.

Im Bereich der Hausnummer 7 zieht sich die schmuckvolle Gestaltung Olbrichs ein kurzes Stück entlang der nördlichen Grundstücksgrenze, um dann die gesamte Ostseite des Grundstücks einzufassen. Auf rotem Klinkersockel mit teils farbig (blau) glasierten Steinen finden sich zwischen gemauerten Pfosten schmiedeeiserne Gitter, deren blattförmige Abschlüsse punktuell von abstrakten kreisförmig angeordneten Blütenornamenten geschmückt werden (Anfertigung durch Wilhelm Emmel, Hofschlosser, Hölgesstr. 7) Das verspielte florale Dekor belebt die strenge Geometrie der von Dreiecksabschlüssen definierten Sockelzone. Das Dreiecksmotiv findet sich ebenso in der Anordnung der blauglasierten Klinker und im Abschluss des hohen Eingangstores am Alexandraweg. (Es bestimmt darüber hinaus in anderer Ausprägung auch die Einfriedungen der Künstlerhäuser Olbrich und Habich sowie der Häuser Glückert I und II im Alexandraweg.). Während einzelne Blüten der schmiedeeisernen Verzierung nach historischem Vorbild ergänzt wurden, ist die ornamental geschwungene Blechzier am unteren Abschluss des Eingangstores verloren. Auch die Farbigkeit ist nicht dem bauzeitlichen Zustand nachempfunden, der entgegen der heute monochromen Fassung auf historischen Aufnahmen unterschiedliche Farbwerte für Blüten und Gitterstäbe erkennen lässt.

Als weitgehend im bauzeitlichen Zustand erhaltener Teil der kriegszerstörten Häusergruppe Ganß und aufgrund seiner hochwertigen künstlerischen Gestaltung ist die Einfriedung Alexandraweg 7 als Kulturdenkmal gem. § 2 Abs. 1 HDSchG in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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