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Anläßlich der Ausstellung "Ein Dokument Deutscher Kunst" 1901 entwarf der bis dahin nur als Maler und Kunstgewerbler in Erscheinung getretene Peter Behrens als Architekturautodidakt sein eigenes Haus mit allen Details der Inneneinrichtung.
Abgesetzt am äußeren Rand der Künstlerkolonie entstand ein eigenwilliges, im Vergleich zu den anderen Häusern äußerst kostspieliges Künstlerhaus, das von der zeitgenössischen Kritik überschwenglich gefeiert wurde.
Behrens setzte auf das abfallende Terrain einen kubischen Block von monumentaler Wirkung. Putzflächen kontrastieren mit aufstrebenden, das Gebäude in die Höhe streckenden Keramiklisenen in gotisierender Form; Klinkerbänder an Traufe und Giebeln lassen Dach und Fassade verwachsen. Die Verwendung glasierter Keramik gibt dem Gebäude etwas Solides; strenge Linearität erzeugt eine feierliche Stimmung, die in vollem Gegensatz steht zur spielerischen Leichtigkeit Olbrichscher Bauten.
Im Innern legte Behrens besonderen Wert auf einen der Nutzung angepaßten Wechsel in den Höhen seiner Räume. Die Gestaltung der Einrichtung erwies den Einluß Mackintoshs und Van de Veldes. Nach Teilzerstörung 1944 weitgehende Wiederherstellung im Äußeren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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