Alexandraweg 23_Südwestecke (2018) (Foto: LfDH (Heiss))
Alexandraweg 23_Westseite (2018) (Foto: LfDH (Heiss))
Alexandraweg 23_Nordwestansicht (2018) (Foto: LfDH (Heiss))
Alexandraweg 23_Südseite (2018)
Alexandraweg 23_Westseite, Omegaportal (2018) (Foto: LfDH (Heiss))
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mathildenhöhe
  • Alexandraweg 23
Großes Haus Glückert (I)
Flur: 2
Flurstück: 94/1

Größtes und repräsentativstes Wohnhaus der Ausstellung von 1901: Entwurf und Innenausstattung von Joseph Maria Olbrich. Der Bauherr Julius Glückert ließ es als schlüsselfertiges Verkaufsobjekt errichten, in der Folge diente es jedoch wechselnden Ausstellungen seiner auf hohem Niveau stehenden Raumausstattungen.

Drei große Giebelseiten prägen das Haus - entstanden aus der Durchdringung zwei mit Mansarddächern versehen Baukörper. Der äußeren Symmetrie entspricht auch im Inneren die symmetrische Anordnung der Räume um eine Hauptachse. Der Querflügel nimmt die großen Räume auf, die sich um die zweigeschossige Halle gruppieren.; die Nebenräume orientieren sich auf die nach Westen ausgerichtete Hauptfassade. Olbrichs dekoratives Talent drückt sich wie am Ernst Ludwig-Haus hier vr allem in der reichen Gestaltung der Portalnische aus. Ein Wandbild blieb unausgeführt, die Seitengibel wurden jedoch mit vegetabilen Flachreliefs geschmückt. Die dekorative Gestaltung setzt sich auch im Inneren fort. In der 1967 rekonstruierten Halle sind große Teile der Wände mit Schablonenornamentik bedeckt. Teile der von Olbrich für die Ausstellung von 1908 geschaffenen Einbauten wurden in das Museum Künstlerkolonie überführt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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