Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zur Ausstellung von 1901 von Joseph Maria Olbrich in prominenter Lage entworfener Wandbrunnen (siehe hierzu auch Alexandraweg 28). Hinter einem niedrig eingefaßten, halbrunden Becken die aufsteigende Klinkermauer der Einfriedung; darin in eine schützende Nische eingelassen die lyrische Figur des "Trinkenden Jünglings"- ein teilplastischer kniender Akt in Carraramarmor von Ludwig Habich.
Olbrichs der besonderen räumlichen Situation bewußter Entwurf traf hier auf das künstlerisch gereifte Werk des Bildhauers Ludwig Habich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |