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Vornehme zweigeschossige Villa von 1888 in der Formensprache des Historismus. Zurückhaltendes, Renaissance und Barock zitierendes Dekor betont die Fenster und Gebäudekanten. Üppiger ausgestattet war der 1944 beschädigte Zwerchhausgiebel. Im Innern aufwendige Ausstattung mit Stuck und Supraporten erhalten. Die Hanglage des Hauses erforderte eine mächtige Stützmauer in Bruchstein; hier befindet sich auch der Zugang zu einem langgestreckten, hallenartigen Felsenkeller aus der Zeit vor 1850.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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