Europaplatz 1 Historisches Foto mit offenem
Europaplatz 1 Rückseite - historische Aufnahme
Europaplatz 1 Skizze von Olbrich
Europaplatz 1 Ausstellungsgebäude
Europaplatz 1 Kuppelmosaik im Pavillon
Europaplatz 1 Mosaiknische - Albin Müller 1914
Europaplatz 1
Europaplatz 1
Europaplatz 1 Pflanzkübel von Edmund Körner
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mathildenhöhe
  • Sabaisplatz 1
Ausstellungsgebäude (mit Wasserreservoir)
Flur: 2
Flurstück: 82/1

Für die "Hessische Landesausstellung" entstanden 1907/08 Ausstellungshallen und Hochzeitsturm in prominentester Lage auf der Mathildenhöhe. Architekt war Joseph Maria Olbrich.

Die asymmetrisch gegliederte, nach West ausgerichtete Baugruppe erhebt sich auf zwei Stufen - ausgebildet als Böschung mit Pergola auf der Ostseite und Terrassen- und Treppenanlage im Westen - über den Gewölben des Wasserreservoirs.

Das 1908 als "Gebäude für freie Kunst" eröffnete Ausstellungshaus war ursprünglich eine aus kubischen Körpern U-förmig um einen rechteckigen Hof ("Rosenhof") gruppierte Anlage, deren drei Säle jeweils abgeschlossene Einheiten darstellten.

Den funktionell gedachten, auch nach außen hin nüchtern gestalteten Hallen stellte Olbrich einen hohen Eingangspavillon voran, der zusammen mit Treppenaufgang und Aufgangspavillon ein spannungsreiches Gegengewicht zum überragenden Turm auf der anderen Seite der Gebäudegruppe bildet.

Im Zweiten Weltkrieg fielen große Teile der Ausstellungshallen den Bomben zum Opfer. Im Zuge des Wiederaufbaus und aufgrund neuer Nutzungskonzeptionen wurden umfassende bauliche Veränderungen vorgenommen.

1877-80 nach Plänen des Ingenieurs Otto Lueger auf der Kuppe des bis dahin unberührten Parks Mathildenhöhe angelegter Hochbehälter. Er besteht aus zwei in hartgebranntem Klinker gemauerten Kammern mit je sechs über Längsgurte verbundenen Tonnengewölben. Originaleinbauten wie Standrohr und gußeiserne Wendeltreppe sind erhalten. Ursprünglich teilweise mit sichtbarer Fassade und Balustrade als Aussichtsplattform angelegt; 1907/08 mit den Ausstellungshallen überbaut.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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