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Dreiseitige, zur Straße offene Hofanlage. Das Wohnhaus giebelständig, komplett in Fachwerk errichtet, konstruktiv mit profilierter Geschossschwelle. Hofseitig der neu angefügte Eingangsbereich. Über der Eingangstür die Datierung 1805. Die gleiche Jahreszahl in einem Kellerbogen der Scheune, die, dem Wohnhaus gegenüberliegend und ebenfalls giebelständig, teilweise in Granit ausgeführt ist. Als Einfriedung zur Straße Sandsteinmauer, die Zufahrt in den Hof mittels einer korbbogigen Granitbrücke über den Meerbach.
Die wohlerhaltene, aus dem frühen 19. Jh. stammende Hofanlage ist von bau- und vor allem von siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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