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Wohnhaus einer stark modernisierten Hofanlage, errichtet in der für Zell typischen Giebelstellung. Erdgeschoss weitgehend massiv erneuert, das Obergeschoss in einem kräftigen, jedoch völlig schmucklosen Fachwerk des 18. Jhs. Ein Kellerbogen mit der Datierung 1748 deutet auf eine sehr frühe Entstehung, möglicherweise wurden jedoch Teile eines Vorgängerbaues in einem Neubau um 1800 integriert. Das im Straßenbild dominante Gebäude bildet gemeinsam mit den benachbarten Häusern einen wichtigen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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