Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bauherr der 1897-99 im großherzoglichen Park auf der Mathildenhöhe anstelle eines Gartenhauses errichteten russisch-orthodoxen Kapelle war Zar Nikolaus II. - Schwager des Großherzogs Ernst Ludwig. Der Architekt sowie die beteiligten Künstler kamen aus Rußland, Bauleiter und ausführende Firmen aus Darmstadt. Der russische Kirchenbaustil des 16. Jahrhunderts diente dem Petersburger Architekten und KirchenbaumeisterLeontij Nikolajewitsch (Louis) Benois als Vorbild für seinen prunkvollen, durch drei vergoldete Turmhauben weithin sichtbaren Sakralbau. Ausführende Architekten waren Gustav Jacobi und Friedrich Ollerich, Baufirmen u. a. Riedlinger für die Maurer-, Emmel für die Schlosser- und Glückert für die Schreinerarbeiten. Auf kreuzförmigem Grundriß erhebt sich mit Vorhalle, überkuppeltem Mittelbau, Querhaus und Chor ein in der Höhe gestaffelter Baukörper, dessen Massigkeit und Schwere jedoch durch die schlanken Türme etwas abgemildert wird.
Die Fassade ist mit vielfältigem Bauschmuck reich gegliedert und durch besonders wirkungsvolle Schmuckfriese abgeschlossen. Die wuchtigen Sandsteinpilaster und -bögen kontrastieren mit lebhaften Klinkerflächen und farbigen Mosaikbildern, einem ornamentalen Majolikafries von Villeroy & Boch sowie dem an Traufe und Giebel umlaufenden, vergoldeten Schmuckband. Die auch im Innern überreiche Ausstattung mit Mosaikarbeiten und Ausmalung nach Entwürfen des russischen Malers Viktor Michajlowitsch Wasnezow wurde erst 1903 vollendet.
Die ursprünglich nur als Hofkirche der Zarenfamilie gedachte Kapelle ging 1918 in den Besitz der Russisch-Orthodoxen Diözese über.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |