Zustand 2024 (Foto: Wolfgang Fritzsche, LfDH)
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Schirnstraße 12
Fachwerkwohnhaus
Flur: 20
Flurstück: 99

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, im südöstlichen Bereich der Gesamtanlage Altstadt Kronberg gelegen. Das Gebäude wurde nach dem letzten großen Stadtbrand errichtet und weist einen regelhaften Abbund mit doppelter Verriegelung, Streben, Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern auf. Zierhölzer sind keine vorhanden. Der Schmuck beschränkt sich auf eine leichte Profilierung der Obergeschossschwellen. Die südliche Hälfte des Straßengiebels in jüngster Zeit massiv erneuert, nach Westen erfolgte im frühen 19. Jahrhundert ein Anbau, dem die gesamte Giebelwand zum Opfer fiel.

Die innere Raumstruktur des dreizonigen Gebäudes mit mittlerer Flurzone und den Bundwänden noch original erhalten, von der ursprünglichen Herdstelle noch die Deckenöffnung vorhanden. Alter Dielenboden in der Stube des Obergeschosses, weitere Ausstattungsdetails (Treppen, Türblätter mit Kastenschlössern) aus dem 19. Jahrhundert. Bemerkenswert sind zwei separate Treppen in den Keller, die auf Vorgängerbauten verweisen. Der westliche Keller mit gut erhaltener Holzbalkendecke und einem tonnengewölbten Raum. Der Dachstuhl mit liegenden Gebinden noch original.

Nach dendrochronologischer Untersuchung kann man davon ausgehen, dass das Wohnhaus in den Jahren 1726/27 errichtet wurde.

Trotz der eher bescheidenen Ausprägung ist das Haus aufgrund der gut erhaltenen Binnenstruktur von baugeschichtlicher Bedeutung und ein städtebaulich wichtiger Bestandteil der historischen Altstadt Kronbergs.

Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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