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Mit seinen ruhigen, monumentalen Formen in starkem Kontrast zu den heiter verspielten Künstlerhäusern von 1901 steht das für die "Hessische Landesausstellung" von 1908 entworfene, zweigeschossige Einfamilienhaus. Sachliche, klar gegliederte Fassade mit zurückhaltender Materialwirkung weißer Putzflächen und dunkler Basaltlava. Trotz mancherVeränderungen ein Dokument der herrschaftlichen Villenarchitektur der letzten Schaffensperiode Joseph Maria Olbrichs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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