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Hakenhof von 1849. Das bescheidene Wohnhaus giebelständig unmittelbar an die Straße gesetzt als eingeschossiger, gestelzter Fachwerkbau. Das Fachwerkgefüge in enger Hölzerstellung mit kräftigen Eckständern und leicht vorstehendem, über einer profilierten Giebelschwelle sich erhebendem Satteldachgiebel. Treppenaufgang zum Hauseingang traufseitig, als hinterer Abschluss des Hofes eine traufständige, durch Garagentore nachteilig veränderte Satteldachscheune.
Als ortstypische Hofanlage von siedlungsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |