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Letztes in der Reihe von drei Einzelhäusern, die zur "Hessischen Landesausstellung" 1908 von privaten Auftraggebern errichtet, und laut Ausstellungskatalog gegen den Protest der Jury "unter eigener künstlerischer Verantwortung des Architekten ausgestellt" wurden. Bauherr und Entwerfer des von traditionalistischem Stilempfinden inspirierten, vielfältig gebrochenen und reich geschmückten Baukörpers sowie der gesamten Innenausstattung war Konrad Sutter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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