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In den Jahren 1912/13 skizzierte Carl Schembs die Pläne zu diesem Doppelhaus. Im Gegensatz zur repräsentativen Nachbarvilla ähnelt Schembs Entwurf eher einem Landhaus, mit Elementen des Traditionalismus und der heimatlichen Bauweise, wie etwa das für die Region typische Biberschwanzdach. Zu den wichtigen Details gehören die Fischmaulgauben auf dem Walmdach. Die Balkone und Loggien sind unterschiedlich gestaltet. Gut erhalten sind auch noch Kamineinfassungen, Treppen und Böden im Inneren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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