Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
Lichtwiesenweg 3, 5 Hochschulstadion
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Nachtweide
  • Lichtwiesenweg 5
  • Nieder-Ramstädter Straße
Hochschulstadion
Flur: 24
Flurstück: 18/18, 27/7

Hochschulstadion der TU Darmstadt

Das Hochschulstadion entstand in den zwanziger Jahren. 1922 wurde der erste Sportplatz auf der Lichtwiese eingeweiht, 1924 kamen Faust- und Fußballfelder, 1928 das Schwimmbad mit Umkleiden der Tribünenbau und sechs Tennisplätze hinzu.

Architekt der Schwimmanlage mit Umkleiden und Tribüne war der TH-Professor Karl Roth. Er plante eine moderne Schwimmanlage im Internationalen Stil.

Zu den typischen Details der Anlage gehören neben den glatt geputzten weißen Fassaden vor allem die horizontale Betonung der langgestreckten Baukörper durch Gesimse, Geländer und Fensterformate. Runde Fenster, ein kleiner Wandbrunnen und zum Teil noch original erhaltenen Türen zieren den schlichten Bau.

Das Schwimmbecken ist komplett aus Beton und lediglich gestrichen, die Startblöcke ebenso. Fliesen wurden damals nicht verwendet.

Auf der Nordseite der Anlage liegt das Froschbecken für Kinder, das seinen Namen nach dem wasserspeienden Frosch trägt.

Zum architektonischen Konzept gehört auch die Wegeachse, die das Schwimmstadion mit dem zum Stadion gehörigen Wald im Osten verbindet. Hier war 1993 ein Schießstand angelegt worden. In der Senke des Schießstandes steht heute die Grillhütte des Stadions. Das Kriegerdenkmal neben dem Haupteingang erinnert an die gefallenen TH-Studenten im Ersten Weltkrieg.

Anlaß zu einer großzügigen Erweiterung der Hochschulsportanlage war die für 1930 geplante Studentenolympiade, mit der sich Darmstadt in die Liste internationaler Sportarenen einreihte. Nach Warschau (1924), Rom (1927), Paris (1928) war Darmstadt der vierte Austragungsort dieser internationalen Hochschulmeisterschaften.

Im Dritten Reich nutzten die Machthaber das großzügige Stadion für ihre Aufmärsche. 1945 übernahmen es die Amerikaner. Bis 1951 hatten Deutsche nur tageweise Zutritt; immer nur am Tag, bevor das Wasser gewechselt wurde. Damals trug die Sportstätte den Namen "Yankee-Stadium". 1951 demonstrierten Darmstadts Studenten für die Rückgabe des Stadions. 1953 konnten sie wieder auf eigenem Rasen und im eigenen Schwimmbad trainieren. Das Stadion war eine der ersten Hochschulwettkampfstätten in Deutschland.

Sporthalle der TU Darmstadt

Die Sporthalle der Technischen Universität Darmstadt von1962-64 entwarf das staatliche Hochschulbauamt unter Leitung von Christoph Köhler unter Mitarbeit von Günter Koch. Die etwa 60 auf 45 Meter große Sporthalle ist in zwei Haupträume gegliedert: eine große Spielhalle und eine Turn- und Gymnastikhalle. Der südlich vorgelagerte, niedrigere Flachbau enthält Gerät-, Umkleide- und Nebenräume. Dort liegt der Zugang für Sportler, der für die Zuschauer befindet sich auf der Nordseite, jeweils über einen Windfang zu betreten. Auf der Nordseite der Halle bietet eine teleskopartig verschiebbare Tribüne Platz für 500 Zuschauer.

Als Tragkonstruktion dienen Stahlfachwerkbinder, deren Stützen auf der Innenseite der Halle stehen, so dass die Raumhülle als Curtain-Wall davor liegt. Die natürliche Belichtung der Halle erfolgt über großflächige Sicherheitsverglasungen auf Nord- und Südseite, die Belüftung über die oberste Fensterreihe, deren schmale Flügel schräg nach außen aufklappbar sind . Weit ausladende Sonnenschutzpaneele mit Lamellen vor den Fenstern der Südseite schützen den Sportbetrieb vor zu starken Lichteinflüssen.

Die Stirnseiten des großen Kubus sind mit roten Hartbrandklinkern verkleidet, während auf den Längsseiten die großflächige, rasterartig gegliederte Glasfläch dominiert, die unten auf einer geschosshoch geschlossenen Wand sitzt und zum Dach hin mit einer breiten Attika abgeschlossen ist.

Der sehr klare rationalistische Bau ist Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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