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Winkelförmige Hofreite auf kleiner Geländeparzelle, in typischer Bauweise errichtet mit einem giebelständigen, eng an die Straße herangerückten Wohnhaus und einer quer den Hof nach hinten abschließenden Stallscheune. Das Wohnhaus mit hohem, zwei rundbogige Zugänge enthaltendem Sockelgeschoss, darüber ein Wohngeschoss in Fachwerk, das vermutlich noch aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. stammt. Enge Hölzerstellung, kräftige Eckständer mit markanter Verstrebung, profilierte Giebelschwelle. Als Abschluss Satteldach. Der über eine einläufige Freitreppe erreichbare Eingang wie sonst üblich traufseitig.
Das Wohnhaus ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher, aber auch städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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