Dieburger Straße 235 'Villa Flotow' mit Park
Dieburger Straße 235 'Villa Flotow' mit Park Detail Fassade
Dieburger Straße 235 'Villa Flotow' mit Park
Dieburger Straße 235 'Villa Flotow' mit Park
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Oberfeld
  • Dieburger Straße 235
  • Dieburger Straße 241A
  • Dieburger Straße 211
  • Dieburger Straße
  • Am heiligen Kreuz
'Villa Flotow' mit Park
Flur: 28
Flurstück: 48/4, 48/5, 52/7, 55/6, 55/7, 71/3

Das freistehende klassizistische Herrenhaus, die "Villa Flotow", wird dem Darmstädter Baumeister Georg Moller zugeschrieben. Es entstand um 1840 und steht in einem englischen Landschaftsgarten, der in großen Teilen noch gut erhalten ist.

Zur Villa gehörten zwei Wirtschaftsflügel auf der Ostseite, die ursprünglich getrennt lagen und bei einem späteren Umbau mit dem Haupthaus verbunden beziehungsweise abgerissen wurden.

Bauherr der"Villa Flotow" war Freiherr von Hofmann, der bereits ein Jahr nach der Erbauung des neuen Hauses starb. Später erwarb der Komponist Friedrich von Flotow das Anwesen auf dem Heiligkreuzberg, am nördlichen Rande des historischen Oberfeldes.

Die Villa gehört zu den schönsten Beispielen klassizistischer Architektur in Darmstadt. Typisch für den Baustil -und mit ein deutlicher Hinweis auf Georg Mollers mögliche Urheberschaft - sind sowohl die Form der langgestreckten Fenster mit Rundbogen im Erdgeschoß als auch die reich verzierten Gesimse und die ionischen Pilaster. Die Erdgeschoßfassade ist mit rustiziertem Putz gegenüber dem glatt verputzten Obergeschoß deutlich abgesetzt. Auf der Westseite beherrscht eine große, nachträglich angebaute Terrasse die Erscheinung des Hauses.

Nicht mehr vorhanden ist ein Balkon, der über der Terrasse lag. Das Pyramidendach war früher in der Attika versenkt, heute ruht es auf der Attika. Das kleine, rechteckige Belvedere mit Gitterzaun, auf dem Dach der Villa, fehlt ganz.

Mit zur Sachgesamtheit "Villa Flotow" gehören der gesamte englische Landschaftspark mit dem Brunnen, einem Bildstock und der Reithalle sowie die historische Einfriedung mit dem klassizistischen Tor.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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