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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wohnhaus und Scheune eines ehemaligen Vierseithofs am nördlichen Übergang zwischen Dorf und Flur. Das giebelständige Wohnstallhaus zweigeschossig über Sandsteinsockel. Die ebenfalls giebelständig angeordnete großvolumige Scheune mit Doppeltoranlage besitzt zudem städtebaulichen Wert als abschließendes Ortsrandgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |