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Von der Straße weit abgerückt stehendes Wohnhaus, giebelständig über hohem Kellergeschoss errichtet. Völlig verputzt, unter dem Putz jedoch ein Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. zu vermuten. Satteldach. Im Sockelgeschoss giebelseitig zwei rundbogige Eingänge, die Inschrift im Bogen heute unleserlich. Möglicherweise geht das Kellergeschoss auf einen Vorgängerbau zurück. Das Haus ist von besonderer bau- und siedlungsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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