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Wohnhaus der 1960er Jahre mit Fragmenten des ehemaligen herrschaftlichen Teehäuschens von 1825.
Im Zuge der Ausgestaltung eines Landschaftsgartens nach englischem Vorbild für die Großherzogin Wilhelmine von Hessen und bei Rhein ab 1810 entstanden zwei sich gleichende spätklassizistische Teehäuschen. Der Entwurf der beiden um 1825 ausgeführten Mauerwerksbauten mit flachen Zeltdächern und elegant-filigranen hölzernen Balkonen geht vermutlich auf den Darmstädter Hofbaumeister Georg Moller zurück.
Im Rahmen des Darmstädter Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurden erstmals Teile des herrschaftlichen Landschaftsgartens zur Neubebauung freigegeben. Die durchaus exklusive Wohnlage am nordwestlichen Parkrand wurde dem seit den 1930er Jahren bebauten Seitersweg zugeordnet, der sich an den nördlichen Parkrand schmiegt. Im freigegebenen Bereich lag auch das westliche der beiden Teehäuschen. Mit Hilfe der Wiederaufbau GmbH ließ sich der Darmstädter Oberbürgermeister Dr. Ludwig Engel in den Jahren 1965-67 auf dieser Parzelle sein Wohnhaus errichten, in welches die baulichen Reste des (möglicherweise kriegsbeschädigten) Teehäuschens integriert wurden.
Der konservative Neubau des Wohnhauses bemüht sich unter Verwendung auch zeittypisch gern verwendeter Architekturelemente (flaches Walmdach) um eine stilitische Annäherung an die Bauten innerhalb der Parklandschaft. U.a. mittels der Verwendung von Holzklappläden und einem weiten Dachüberstand orientiert sich das Gebäude an der Formsprache des ins Sichtweite im Park gelegenen östlichen Teehäuschens (Ludwig-Engel-Weg 12) und des ebenfalls nicht weit entfernten, zeitgleich errichteten Gartenhauses (Ludwig-Engel-Weg 35). Dazu tragen auch die in den Bau eingebundenen Fragmente des westlichen Teehäuschens bei. Noch gut erkennbar ist der hölzerne Balkon, der nun an der Nordseite als Wintergarten ausgebildet ist.
Das Wohnhaus Seitersweg 17b ist somit als Teil der Geschichte des Großherzoglichen Parks Rosenhöhe sowie als Dokument des Darmstädter Wiederaufbaus aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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