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Ehemaliges Wohnhaus einer Hofreite, heute als Gaststätte umgenutzt. Das wahrscheinlich um 1800 entstandene Gebäude als eingeschossiger Fachwerkbau über hohem Kellergeschoss errichtet. Hier zwei rundbogige Kellerzugänge, davon einer unter der Staffel, die zur zentral gelegenen Haustür führt. Das Fachwerk konstruktiv, der Giebel mit profilierter Schwelle. Im Satteldach ursprünglich nur kleine Schleppgaupe; heute im westlichen Bereich große Gaupe.
Das Gebäude ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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