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Das zweiflügelige Jugendstiltor mit seinem Blumenrankenschmuck und mit dem für den Jugendstil markanten "Peitschenschwung" der stilisierten Blütenstiele ist typisch für die Zeit um 1900. Erhaltenswert ist auch der Zaunpfosten mit Relief auf der Grenze zum Nachbarhaus Soderstraße 114. Er zeigt einen Mädchenkopf in typischem Jugendstildekor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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