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Das gut erhaltene Wohnhaus stammt aus der Zeit um 1900 und gehört zur späthistoristischen Epoche. Auffallend ist die aufwendige Verzierung der Fassade mit Werkstein. Das viergeschossige Mietshaus gehört zu den wenigen erhaltenen historischen Bauten des im Zweiten Weltkrieg fast völlig zerstörten Woogsviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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