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Giebelständiger Fachwerkbau, eingeschossig ausgeführt ohne Unterkellerung, mit steilem, aufgeschobenem Satteldach. Die Ständer und Streben vergleichsweise kräftig, das Gefüge äußerst schlicht, was auf eine Entstehung im 18. Jh. deutet. Giebelseitig die Giebelschwelle leicht vortretend und mit Profilierung. Hofseitig im Dach ein im 19. Jh. aufgesetztes Zwerchhaus mit Satteldach.
Das Wohnhaus dürfte als Vorgängerbau für die in Zell üblichen gestelzten, eingeschossigen Wohnhäuser des frühen 19. Jhs. zu betrachten sein. Es ist von besonderer bau- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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