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Dreieinhalbgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus von 1901. Gotisierende Sandsteingliederung der Dekorationsarchitektur. Nachempfundenes spätbarockes Schmuckfachwerk mit genasten und S-förmigen Hölzern im Giebelzwerchhaus. Kleiner Turmvorsatz vor dem Zwerchhaus mit angedeutetem Zeltdach. Asymmetrisch zur Fassade angebrachter Dreieckserker mit Helmverdachung über erstem und zweitem Geschoß. Gebäude bildet zusammen mit Haus Nr. 66 anspruchsvolle Ecklösung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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