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Kühlkeller mit Tonnengewölbe des um 1725 erbauten Jagdhofs. Mit einer Scheitelhöhe von 6,60 m und über 20 m lang diente er zur Lagerung des bei den landgräflichen Jagden erlegten Wildbrets. Sein Bau steht wohl im Zusammenhang mit dem Vergleich im Landtagsabschied vom Mai 1722, der die Zusage zur Reduzierung des überhöhten Wildbestandes von seiten des Hofes mit der Abnahmeverpflichtung der Stadt für das erbeutete Fleisch verband, denn seit 1723 übernahm sie Wildbret zum Weiterverkauf an die Bürger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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