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Eschollbrücker Straße 27
In den Jahren 1809-11 von Erbprinzessin Wilhelmine erworbener Landbesitz im "Eschollbrücker Feld" zwischen "Schepp Allee" und der Eschollbrücker Straße. Im Jahre 1817, dem Hungerjahr nach den Napoleonischen Kriegen, wurde der Garten als "Notstandsarbeit" angelegt. Die Anlage besteht aus acht strahlenförmig von einem achteckigen Platz, auch als "Rondell" bezeichnet, in Gartenmitte auslaufenden Wegen; im Zentrum stand ein Teehäuschen (Tempel), am Ostrand wurde ein Aussichtsberg ("Hungerberg") angelegt, daneben ein kleines Wasserbassin. Der Garten wurde wegen des Sandbodens mit Akazien bepflanzt, der Berg mit Flieder. Großherzog Ludwig III. ließ Maulbeerbäume zur Förderung der Seidenraupenzucht anpflanzen. Vor dem Ersten Weltkrieg vom Deutschen Reich erworben, wurde der Garten 1914 mit Lazarettgebäuden U-förmig überbaut. Neben den Gebäuden und dem Park sind Wegestern und alte Laternen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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