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Das Gebäude ist Teil des Jagdhofensembles. Hier war die Wohnung des landgräflichen Hundewärters untergebracht. Das zweigeschossige traufständige, verputzte Fachwerkgebäude mit einem auf einer Seite abgewalmten Satteldach in Biberschwanzdeckung wird zum Forstmeisterplatz hin durch ein mittiges Zwerchhaus betont. Unter dem Haus erstreckt sich der ehemalige Hirschkeller. Das Gebäude wurde 1983 bis 84 instandgesetzt und ist steht aus geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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