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Stattliches 3-geschossiges Mietshaus um 1900 von Harres & Barth. Verschiedenfarbiger Werkstein als plastisches Gliederungselement im Sockel und in den Risaliten, am sonst glattverputzten Gebäude, vermittelt einen altertümelnden Gesamteindruck. Das Dach dominiert durch mittigen Renaissancegiebel sowie dem Gaubentürmchen des Seitenrisalites. Giebelfenster mit floralem, geschmiedetem Gitterstab. Erhalten die Einfriedung mit Sandsteinpfosten und zeittypischem Gitter sowie das farbige Kleinmosaikpflaster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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