Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Für Zell typische Hofanlage auf schmaler Grundstücksparzelle, wohl um 1800 errichtet. Erreichbar über einen schmalen, erneuerten Steg über den Meerbach steht giebelständig das Wohnhaus, zweigeschossig über hohem Sockel und mit aufgeschobenem Satteldach. Der zu vermutende Fachwerkbau ist im Erdgeschoss verputzt, das Obergeschoss sowie der Giebel sind verschindelt. Zum zentral gelegenen Hauseingang zweiläufige Treppenanlage. Den Hof nach Süden abriegelnd die Fachwerkscheune, ebenfalls mit Satteldach. Die Hofeinfahrt mit dem traditionellen, zweiflügeligen Gittertor zwischen Pfosten.
Die Hakenhofanlage ist von bau- und siedlungsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |